go-systems Logo
go-systems
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Produkte
  • Lösungen
  • Dienstleistung
  • Referenzen
  • Durch das Bundesdatenschutzgesetz ist jedes Unternehmen, das mit Daten arbeitet, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
    Der Datenschutzbeauftragte muss nicht aus dem Unternehmen kommen. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten können auch an einen externen Dienstleister abgegeben werden.
    In diesem Zusammenhang bietet go-systems das Outsourcing des Datenschutzbeauftragten an.
    go-systems übernimmt die Prüfung, Schulung und Überwachung der Datenschutzrichtlinien in ihrem Unternehmen.