go-systems Logo
go-systems
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Produkte
  • Lösungen
  • Dienstleistung
  • Referenzen
  • AGB go-systems IT - PDF (95 Kb)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen go-systems IT GmbH
    Stand: 01.07.2014

    I. Geltungsbereich, Anerkennung

    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns mit einem Kunden geschlossenen Verträge, einschließlich künftiger Verträge im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen. Sollen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise nicht in einen Vertrag einbezogen werden, ist dies schriftlich festzuhalten.

    Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung.

    Die Regelungen der Abschnitte III. bis VII. ergänzen die allgemeinen Regelungen des Abschnitts II. und gehen diesen als speziellere Regelungen im Überschneidungsfall vor.

    II. Allgemeine Regelungen

    1. Kundenkreis

    Unsere Angebote (einschließlich dieser AGB) richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist hierbei jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    2. Vertragsschluss, Schriftform

    Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich als Aufforderungen zur Bestellung und sind damit freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

    Erfolgt eine Bestellung auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Hierfür bedarf es unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

    Die Vertragssprache ist deutsch.

    3. Preise, Zahlungsbedingungen, Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten

    Unsere Preise gelten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ab unserem Firmensitz in Graben-Neudorf. Alle Preise und Vergütungen verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben in Deutschland und im Lieferland sowie zuzüglich Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen.

    Alle Preise verstehen sich ohne Installation, ohne Schulung und ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht anders vereinbart.

    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der go-systems IT GmbH nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden.

    4. Rücktrittsrechte

    Ist unsere Lieferung davon abhängig, dass wir selbst durch einen Vorlieferanten beliefert werden, so sind wir, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, zum Rücktritt berechtigt, wenn unsere Belieferung durch den Vorlieferanten unterbleibt, es sei denn, die Selbstbelieferung unterbleibt aus einem Umstand, den wir nach diesen Bedingungen zu vertreten haben. Wir verpflichten uns, dem Kunden das Unterbleiben der Belieferung durch den Vorlieferanten unverzüglich mitzuteilen und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.

    Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurück zu treten.

    Im Übrigen sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse.

    5. Gefahrübergang, Lieferung

    Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch uns auf den Kunden über.

    Liefertermine sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich zugesagt werden. Zugesagte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird.

    Vereinbarte Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener, von uns nicht zu vertretender Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei uns oder bei unserem Zulieferer eintreten (insbesondere Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung). Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.

    Wir haben das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung.

    6. Gewährleistung

    Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der einschlägigen Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

    Wir gewährleisten, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. Sollten dennoch Mängel bestehen, haften wir nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

    Den Kunden trifft im Hinblick auf Sachmängel die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.

    Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.

    Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtung hat der Käufer uns eine angemessene Frist zu gewähren.

    Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen der folgenden Ziff. 7 dieses Abschnitts - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

    Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. § 478 BGB bleibt hiervon unberührt.

    Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. benutzt oder selbständig gewartet, repariert, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden.

    7. Allgemeine Haftung

    Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn

    • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht; oder
    • eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist; oder
    • ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde; oder
    • es sich um einen Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) handelt.

    Für die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

    Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar ist, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht gem. Ziff.8 dieses Abschnitts ordnungsgemäß nachkommen oder nachgekommen wäre.

    Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.

    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wird gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    8. Datensicherungspflicht

    Der Kunde hat als wesentliche Vertragspflicht Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, zumindest aber einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

    9. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware ist unser Eigentum bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung - einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Bei Pfändungen der Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

    10. Datenschutz

    Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Die Daten sind gegen den Zugriff Dritter geschützt und nicht über das Internet zugänglich. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.

    Dem Kunden ist bekannt, dass wir seine Daten - soweit erforderlich - zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung während der Dauer der Kundenbeziehung und des Bestehens der Kundenakte bei uns an die SCHUFA und weitere Wirtschaftsinformationsdienste weitergeben.

    11. Passwörter, Zugangsdaten

    Im Rahmen der Kundenbetreuung speichern wir auf Wunsch unserer Kunden dessen Passwörter und Zugangsdaten. Eine Entbindung des Kunden davon, selbst seine Passwörter und Zugangsdaten zu speichern, ist damit nicht verbunden.

    Die Daten sind bei uns gegen Zugriff Dritter besonders geschützt und werden einen Monat nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelöscht. Eine gesonderte Übermittlung der Passwörter und Zugangsdaten an den Kunden vor endgültiger Löschung erfolgt nicht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

    12. Referenzliste

    Der Kunde stimmt zu, dass wir den Kunden zu Verkaufs- und Werbezwecken in unsere Referenzliste aufnehmen oder in anderer Weise auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden öffentlich hinzuweisen. Die Berechtigung umfasst auch die Nutzung der/des Kennzeichen/s des Kunden, insbesondere - soweit vorhanden - seiner Wort-, Bild- und Wortbildmarken für diese Zwecke. Soweit erforderlich, wird uns der Kunde auf Wunsch eine druckfähige, digitale Vorlage seiner Kennzeichen überlassen. Die Zustimmung ist jederzeit schriftlich durch den Kunden widerrufbar.

    13. Allgemeine Schlussbestimmungen

    Erfüllungsort für Verkäufe, Lieferungen und Leistungen aller Art ist Graben-Neudorf.

    Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

    Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung der Vertragsverhältnisse mit dem Vertragspartner entstehen, ist Graben-Neudorf.

    Sollte eine oder mehre Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen dieser AGB im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke werden sich die Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, wenn die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

    III. Besondere Regelungen Software

    1. Software-User-Lizenz

    Der Kunde darf unsere Programm-Produkte einschließlich Dokumentationen (zusammen: Software) nach folgender Maßgabe nutzen:

    Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an der erworbenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht, beschränkt auf die Anzahl der vereinbarten Arbeitsplätze bzw. Benutzer (Software-User-Lizenz).

    Die von uns erteilte Software-User-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der jeweils lizensierten Version.

    Da die Software geschütztes Know-how und Geschäftsgeheimnisse enthält, darf der Kunde keine Verfahren anwenden, um aus den Programmen den Quellcode oder Teile davon wieder herzustellen oder Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen. Wir werden dem Kunden, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderer Software notwendig ist, die hierfür erforderlichen Informationen ausschließlich zu diesem Zweck zugänglich machen. Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden und das Verfahren vertraulich behandeln.

    Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, soweit dies für den lizenzgemäßen Betrieb und/oder zur Archivierung und Sicherheitszwecken erforderlich ist. Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind.

    Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Software-User-Lizenzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

    Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutz- oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

    Erlischt das Software-Nutzungsrecht (z.B. nach Rücktritt), verpflichtet sich der Kunde, das Original sowie alle Kopien der Software und sonstige schriftliche Unterlagen an uns zurückzugeben. Software, die auf Datenträgern aufgezeichnet ist, ist unverzüglich und vollständig zu löschen. Der Kunde ist zudem verpflichtet uns schriftlich zu bestätigen, dass er keine Kopien behalten oder weitergegeben hat, und dass die gespeicherte Software vollständig gelöscht worden ist.

    2. Fremdsoftware

    Bezüglich Softwareprodukten von Drittfirmen, die als solche in unserer Preis- und Produktliste ausgewiesen sind (z.B. Betriebssystem-Software), treten wir nur als Vermittler auf. Ein Softwarelizenzvertrag kommt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung ausschließlich zwischen der Drittfirma und dem Kunden zustande. Über die Lizenzbestimmungen der Drittfirma hat sich der Kunde selbst zu informieren und diese zu beachten.

    Für Fremdsoftware beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Diese Gewährleistungsansprüche entsprechen mindestens den Gewährleistungsansprüchen dieses Vertrages.

    Für den rechtskonformen Einsatz der Fremdsoftware ist der Kunde verantwortlich.

    3. Lieferung, Installation

    Wir liefern nach unserer Wahl die vertragsgegenständliche Software durch Übergabe des Programmdatenträgers oder als Download.

    Dokumentationen von Drittfirmen werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

    Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies als zusätzliche Leistung gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

    Das gilt auch für die Einweisung in die Handhabe der Software. Eine solche wird durch uns nur nach gesondertem Auftrag und nach gesonderter Vergütung erbracht, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    4. Besondere Mitwirkungspflicht des Kunden

    Der Kunde hat die notwendigen Installationsvoraussetzungen (z.B. Internetzugang) rechtzeitig zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

    Führt eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht zu einem zeitlichen Mehraufwand bei uns, hat uns der Kunde diesen nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste (stundenbasierte Abrechnung zuzüglich Reisekosten und Spesen) zu ersetzen.

    5. Abnahme und Leistungsumfang

    Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und binnen 14 Tagen abzunehmen.

    Mängelrügen bedürfen der Schriftform.

    Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen Lieferung der Software keine Beanstandungen erhoben hat.

    Stellt sich im Rahmen der Prüfung einer Mängelrüge heraus, dass ein Mangel der Software nicht vorlag, sondern eine anderweitige, nicht von uns zu vertretende Ursache für die Störung verantwortlich war, ist uns der Kunde zum Ersatz unserer Aufwendungen für die Prüfung nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste (stundenbasierte Abrechnung zuzüglich Reisekosten und Spesen) verpflichtet.

    6. Überprüfungsrecht

    Der Kunde wird es uns auf unser Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Vertragssoftware zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm gemäß der eingeräumten Software-User-Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde uns Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren und Kopien davon anfertigen bzw. anfertigen oder speichern lassen sowie eine Vor-Ort-Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung zu üblichen Geschäftszeiten ermöglichen. Wir werden darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch unsere Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird.

    7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

    Wir gewährleisten, dass unsere Software frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Der Kunde wird uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
    In dem Fall, dass unsere Software gleichwohl ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzen sollte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die Software derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Software aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern oder - in den Grenzen der Ziff. II.7. - Schadensersatz zu verlangen.

    IV. Besondere Regelungen Hardware-Installation und Vernetzung

    Die Installation und Vernetzung gekaufter Hardware gehört nicht zum Leistungsumfang des Kaufvertrags. Werden diese nach gesonderter Beauftragung durchgeführt, geschieht dies nach Maßgabe folgender zusätzlicher Regelungen:

    1. Preise

    Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich Reisekosten und Spesen. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten.

    2. Besondere Mitwirkungspflicht des Kunden

    Der Kunde hat die notwendigen Installationsvoraussetzungen (z.B. Internetzugang) rechtzeitig zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

    Führt eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht zu einem zeitlichen Mehraufwand bei uns, hat uns der Kunde diesen nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste (stundenbasierte Abrechnung zuzüglich Reisekosten und Spesen) zu ersetzen.

    3. Abnahme

    Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware-Installation und Vernetzung unmittelbar nach Fertigstellung auf Fehler zu testen und binnen 14 Tagen abzunehmen.

    Mängelrügen bedürfen der Schriftform.

    Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen keine Beanstandungen erhoben hat.

    Stellt sich im Rahmen der Prüfung einer Mängelrüge heraus, dass die Hardware-Installation und Vernetzung fehlerfrei war und stattdessen eine anderweitige, nicht von uns zu vertretende Ursache für die Störung verantwortlich war, ist uns der Kunde zum Ersatz unserer Aufwendungen für die Prüfung nach Maßgabe unserer jeweils gültigen Preisliste (stundenbasierte Abrechnung zuzüglich Reisekosten und Spesen) verpflichtet.

    4. Kamera-Überwachungssysteme

    Soweit sich unsere Leistungen auf die Installation und Vernetzung von Kamera-Überwachungssystemen beim Kunden bezieht, ist dieser allein für die Wahrung geltender Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechten verantwortlich. Eine Beratung oder Überprüfung hierzu ist nicht Vertragsbestandteil.

    V. Besondere Regelungen Reparatur und Wartung

    Werden Reparatur- und Wartungsarbeiten durch uns nach gesonderter Beauftragung durchgeführt, geschieht dies nach Maßgabe folgender zusätzlicher Regelungen:

    1. Preise, Kostenvoranschlag

    Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich Reisekosten und Spesen. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten.

    Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Voruntersuchung werden nach Aufwand nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

    2. Abwicklung von Fremdgarantien

    Fremdgarantien sind Leistungsversprechen, die vom Fremdhersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde grundsätzlich die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Fremdhersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes, soweit zwischen dem Kunden und dem Herstellen nichts anderes vereinbart wurde. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

    VI. Besondere Regelungen Schulung und Einarbeitung

    Die Schulung und Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte in die gelieferte Ware oder Software gehört nicht zum Leistungsumfang. Diese Dienstleistungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich Reisekosten und Spesen. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten.

    VII. Besondere Regelungen Website-Pflegevertrag

    Wird zwischen dem Kunden und uns ein gesonderter Vertrag über Website-Pflegeleistungen abgeschlossen, geschieht dies nach Maßgabe folgender zusätzlicher Regelungen:

    An dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Datenmaterial (Bild- und Textdateien der Website, etc.) räumt uns der Kunde ein nicht ausschließliches, zu Zwecken der Leistungserbringung übertragbares Bearbeitungs- und Nutzungsrecht ein. Diese Rechte sind zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Website-Pflegevertrags. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht, das seitens des Kunden zur Verfügung gestellte Material in die Website einzupflegen und online zu schalten.

    Der Kunde sichert zu, dass das von ihm zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellte Datenmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. er dafür Sorge getragen hat, dass wir das Material zu Zwecken der Leistungserbringung bearbeiten und nutzen können.

    Nach Vertragsbeendigung werden wir das überlassene Datenmaterial und sämtliche Kopien löschen.